Ehescheidung

Ehepaare, die sich zur Trennung mit dem Ziel der späteren Ehescheidung entschließen, gehen oft davon aus, dass sie auf anwaltliche Beratung verzichten können.

Eher aus dem Gefühl heraus treffen sie Vereinbarungen für die Auflösung ihres gemeinsamen Lebens, ohne sich wirklich bewusst zu sein, welche weitreichenden Folgen dies nach der Ehescheidung für sie haben kann.

Die einfache, günstige Scheidung

Neben den ganzen, zu erwartenden Kosten geht es den Ehegatten häufig darum, die Trennung und Scheidung finanziell möglichst günstig durchzuführen. Ohne Rücksprache mit einem Anwalt einigen sie sich und legen Regelungen fest, von denen sie annehmen, dass sie völlig ausreichen werden. Nicht selten kommt es auch noch vor, dass einer der Ehegatten ohne Wissen des anderen doch einen Anwalt aufsucht und mit diesem vorteilhaften Wissen seine eigenen Ansprüche geschickt besser durchsetzt.

Besonders häufig stellen sich später unangenehme Überraschungen ein, wenn Vermögen zu verteilen ist und die Ehescheidung erst Jahre nach der eigentlichen Trennung stattfindet. Die Eheleute einigen sich privat, ihr Vermögen aufzuteilen. Verbraucht einer der Beteiligten dann dieses Vermögen und es kommt zur Ehescheidung, hat er immer noch die rechtliche Möglichkeit, vom anderen einen erneuten Anteil des Vermögens, berechnet auf die Zustellung des Scheidungsantrags, zu verlangen.

Diese doppelten Ansprüche hätte ein Anwalt durch eine umfassende Beratung vermeiden können. Er kann die Eheleute darüber aufklären, dass eine derartige Vereinbarung an die Form einer notariellen Beurkundung gebunden ist, um vor Gericht auch verbindlich zu sein.

Ein Anwalt für die Ehescheidung?

Wieder sind es Kostengründe, aus denen sich Eheleute häufig entscheiden, nur einen einzigen Anwalt zu nehmen. Für das Scheidungsverfahren vor Gericht gilt zwar, dass ein Rechtsanwalt ausreicht, es bedeutet aber nicht, dass er gleichzeitig beide Ehegatten vertritt. Tatsache ist, dass ein Rechtsanwalt immer nur einen der beiden vertreten kann und darf! Selbst wenn beide gemeinsam zu ihm zur Beratung kommen, so ist nur einer davon sein Mandant und auch nur einen vertritt er, wenn es darum geht, alle Scheidungsansprüche juristisch geschickt durchzusetzen. Manche Ehepartner nutzen dies, um den anderen unbemerkt zu übervorteilen.

Andere sind der Meinung, ihre juristischen Kenntnisse reichen aus, die eigenen Interessen durchzusetzen. Eine weitere Gruppe (zumeist Frauen) befürchtet, mit einem eigenen Anwalt nur die ohnehin unangenehme Trennungssituation noch zu verschärfen. Dieses Verhalten führt oft dazu, dass viele Ansprüche durch fehlende, anwaltliche Vertretung bei der Ehescheidung endgültig verloren gehen.

Rechtlich komplizierte Regelungen wie ein korrekt durchgeführter Zugewinnausgleich gehören in die Hände eines Rechtsanwalts.

Die vielen Faktoren, die in die Berechnung einfließen, lassen sich nur durch einen Fachmann genau überblicken. Er ist es auch, der Ratschläge geben kann, wie dies für alle Beteiligten am sinnvollsten und auch günstigsten geregelt wird. Der Anwalt konzentriert sich auf die Bedürfnisse seines Mandanten und kontrolliert, welche Teile des Vermögens überhaupt betroffen sind. Späterer Ärger kann so vermieden werden. Nicht immer bedeutet die Beauftragung eines Anwalts, dass sich die Situation verschärft.

Jeder Anwalt respektiert die Entscheidung seines Mandanten, bei der Ehescheidung auf berechtigte Ausgleichsansprüche zu verzichten. Aber er sorgt zumindest dafür, dass der Mandant die genauen Zahlen kennt und dann auch weiß, wie viel es ihn kostet, wenn er jede Form von Ärger dadurch vermeiden will.

Der Rat eines Anwalts vor der Ehescheidung sollte nicht durch die Ratschläge von Freunden, Bekannten oder kurzen Ratgebern im Internet ersetzt werden. Diese sind vielleicht kostenfrei, können aber wirklich teuer werden, wenn dadurch eigentlich sichere Forderungen aus der Ehe gar nicht durchgesetzt oder nur noch mit großem Aufwand nachträglich gesichert werden können.